Dienstag

Arginin im Schutz vom Hauptzollamt

Sehr geehrter Herr Interessent an Arginin-Gingko-Präparaten,

vielen Dank für Ihr Fax, wir lassen dies prüfen und danken für Ihr Verständnis. Wir können noch nicht sagen, wie lange diese Prüfung vonstatten geht, bei Verwaltungen im Sommer kann das manchmal dauern. Sicherlich kennen Sie die hin und wieder auftretenden Fragestellungen bei Präparaten, die über das Lebensmittelbedarfsgegenständegesetz formuliert sind, in Deutschland sind bei Arginin z.B. nur 76 mg gestattet und bewerbbar. In der EU sind es 4000 mg. Wir bitten um Verständnis, können Ihnen inzwischen unser Ersatzpräparat zukommen lassen, das bereits sehr streng nach den neuen Kriterien für Deutschland formuliert worden ist. Einen Link dazu finden Sie hier auf unserer Seite zum Arginin als Importprodukt

Sie können sich dazu gern bei unserem Ansprechpartner in Berlin wenden dann kann er Ihnen dieses Präparat zukommen lassen, weil hier das Genehmigiungsverfahren schon mehrfach durchgeführt wurde und dadurch das Präparat garantiert durch den Zoll geht, mit der Einschränkung, dass keine Verknüpfung zwischen Marken- und Heilaussage stattfinden darf. Die Regelungen diesbezüglich dienen der Sicherheit, da viele Menschen zu Argininin als Alternative zu Beta-Blockern greifen und sich nicht eingehend zu WIrkungseinheiten und Zusammenhängen informieren. Das ist also schon gut, nur manchmal nervig, wenn ein Kunde darauf warten muss.

Kontaktieren Sie uns gern, wenn Sie Fragen haben.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen